Bei uns können Sie Ihre Kinder vergessen!
19.05.2012 | 21:25 Uhr | Sie befinden sich hier: Home | Artikel: Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

1. Unsere Garantie für Sie! Sollten Sie innerhalb von 30 Tagen von dem Vertrag zurücktreten wollen, wird Ihnen nur der erste Monatsbeitrag berechnet.

2. Für die Gestellung der Mitgliedskarte während Ihrer Mitgliedschaft erheben wir 10,00 EUR Pfand. Diese werden bei Abschluss des Vertrages in Bar oder per EC-Karte sofort bezahlt. Bei Rückgabe der Chipkarte bei Vertragsende wieder erstattet.

3. Sollte die Mitgliedskarte des VITAL SPA verloren gehen, oder durch unsachgemäßen Umgang zerstört werden, müssen wir Ihnen 15,00 EUR Bearbeitungsgebühr plus den entsprechenden Umsatz der evtl. durch z.B. Verzehr oder Bodycare Anwendungen entstanden ist berechnen. Der Verlust der Karte ist dem VITALSPA unverzüglich mitzuteilen.

4. Die Mitgliedskarte ist nicht auf Dritte übertragbar oder für Dritte nutzbar.

5. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer geht unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Mitgliedes. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der zurzeit jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

6. Die HOTEL FREIZEIT IN GmbH kann nach Ablauf der Erstlaufzeit den Mietzins erhöhen. Die Erhöhung wirkt ab Beginn des vierten Monats, der auf die Erhöhungserklärung folgt, es sei denn, das Mitglied macht von seinem Recht der Kündigung des Vertrages mit einer Frist von drei Monaten Gebrauch. Von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht kann nur zum erstmöglichen Termin Gebrauch gemacht werden.

7. Die Mitgliedschaft berechtigt das Kind, die Betreuung in der KINDER VILLA und entsprechende Kurse während der offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Juniormitglieder können auch das Ferienprogramm nutzen. Sie zahlen lediglich einen Kostenbeitrag für Materialien, Eintritts- bzw. Nutzungsgebühren, Fahrtkosten, Mittagessen. Dieser Kostenbeitrag wird dem Angebot entsprechend angepasst. Die Erziehungs-berechtigten werden im Vorfeld des Ferienprogramms über den Betrag informiert.
8. Die Kurse finden ab einer Teilnehmerzahl von mindestens zwei Personen statt.
9. Die Kosten für das Mittagessen werden von der Geschäftsleitung festgelegt und können in der Erstlaufzeit jederzeit erhöht werden.

10. Der Monatsbeitrag wird zum 1-ten des Monats per Lastschriftverfahren vom vorne aufgeführten Konto eingezogen.

11. Sollte eine Lastschrift vom Kreditinstitut des Mitgliedes nicht eingelöst werden, werden dafür 3,00 € Gebühren dem Mitglied berechnet.

12. Dieser Vertrag ist während seiner Erstlaufzeit schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Er ist dann jeweils mit drei Monaten zum Monatsende kündbar.

13. Eine außerordentliche Kündigung seitens des Betreibers ist bei groben Verstößen gegen die Vertragsbedingungen, bei Wechsel des Betreibers oder aus sonstigen wichtigen Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich. Eine fristlose Kündigung kann der Betreiber bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Vertragsbedingungen aussprechen.

14. Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung sind dem VITAL SPA unverzüglich mitzuteilen.

15. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die sich das Kind aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte zuzieht.

16. Eine Haftung des Betreibers auf Schadenersatz ist auch für die Erfüllungsgehilfen des Betreibers ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des gesetzlichen Vertreters des Betreibers oder der Erfüllungsgehilfen.

17. Die Einrichtung ist sorgsam zu benutzen. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist in jedem Fall Folge zu leisten.

18. Es wird keine Haftung für mitgebrachte Kleidung, Geld oder Wertsachen bei Verlust oder Beschädigung übernommen.

19. Die Saunaordnung, die Hausordnung, die Vertragsbedingungen und den Betreuungsvertrag erkennt das Mitglied mit seiner umseitigen Unterschrift an.

20. Die KINDER VILLA ist eine private Einrichtung, die nicht als Ersatz für einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte zu nutzen ist.

21. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göttingen

 

 

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